Was wollen wir?

Was wollen wir?

 

Unsere Interessengemeinschaft will, dass endlich das Übereinkommen über Rechte von Menschen mit Behinderungen von der Politik wahr genommen wird und durchgeführt wird, dazu gehört im höchsten Maße die Inklusion und Barrierefreiheit!

 

Das Übereinkommen wurde am 13.12.2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nation beschlossen und ist am 03.05.2008 in Kraft getreten.

 

1973 wurde die Bundesrepublik Deutschland (BRD)  als 133 Mitglied in die Vereinten Nationen aufgenommen.

 

Deutschland hat das Abkommen mit unterzeichnet jedoch mit der Umsetzung hapert es an allen Ecken und Kanten.

 

............Das neue Leitbild: Inklusion

Die UN-Konvention verfolgt ein grundsätzlich das neue Leitbild der Inklusion. Sie ist nicht zu verwechseln mit der in Deutschland bekannten Integration. Der behinderte Mensch muss sich nicht nach den Bedürfnissen der Gesellschaft richten, sondern die Gesellschaft passt sich mit ihren Strukturen behinderter Menschen an; und zwar von Anfang an und grenzt sie gar nicht erst aus. Die Individualität und Vielfalt der Menschen wird besonders geachtet.

Nach der UN-Konvention sollen Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt und selbstbestimmt an der Gesellschaft teilhaben. Damit dies durchsetzbar wird, nennt die UN-Konvention Forderungen, die in vielen Lebensbereichen erfüllt werden müssen..............................Quelle und weiter lesen hier<<

 

Der Begriff der Inklusion wird heutzutage oft gebraucht. Die Grundlagen und das allseitige Verständnis für eine inklusive Gesellschaft müssen noch geschaffen werden.

 

.....Menschenrechte und ihre Umsetzung müssen ein fundamentales gesellschaftliches Anliegen sein, unabhängig von der Kassenlage. Man kann ja auch nicht einfach beschließen, den Winter abzuschaffen, weil Räumdienste und Streusalz so viel Geld kosten. Im Gegenteil:

Menschenrechte helfen Staat und Politik, die Prioritäten richtig zu setzen. Wir sollten nicht vergessen: Deutschland ist ein sehr reiches Land, reich an Finanzen und darüber hinaus an Wissen, Erfahrung, Kompetenzen, Organisationsgewalt, hohe Bindung an Recht und Gesetz etc. Die Konvention ernst zu nehmen heißt, diese Ressourcen für die Umsetzung zu mobilisieren.

Es wäre auch ein falsches Zeichen in die Welt, wenn selbst Deutschland als sehr reiches Land die Umsetzung nicht mit aller Kraft voranbringt...Quelle: Dr. Valentin Aichele....

 

Die Forderungen des UN-Fachausschusses sind von der Bundesregierung nicht umgesetzt worden. Die Vorbereitungen für die 2. Staatenprüfung zur Un- Behindertenrechtskonventiom (UN- BRK) laufen auf Hochtouren, Die Prüfung soll feststellen. wie weit Deutschland bei der Verwirklichung der Rechte von Menschen mit Behinderungen vorangekommen ist.

 

Wir sagen GAR NICHT!

 

Nach der Staatenprüfung wird die Wahrheit ans Tageslicht kommen, ob dann eine Änderung zu erwarten ist, fraglich! Wenn nach 10 Jahren, wenn überhaupt dann schleppend, nichts ausgeführt wurde, ja, dann wird es noch 10,20 oder 30 Jahre dauern bis eine positive Änderung vielleicht eintritt, wenn überhaupt oder nicht? 

 

Gemeinsames "stehen wir endlich auf und kämpfen für die Inklussion" muss endlich verwirklicht werden, Inklussion darf kein Fremdwort mehr sein, dafür müssen wir gemeinsam aktiv werden. Alleingänge bringen nichts, gar nichts, dies ist bewiesen.


Sehr interessantes Zitat von Verena Bentele, Deutscher Behindertenrat

.............Art. 9 – Zugänglichkeit:

Teilhabe braucht Barrierefreiheit. Das AGG wurde bisher nicht angepasst – Private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen sind nicht zur Barrierefreiheit verpflichtet.

Jedoch plant die Regierung in dieser Wahlperiode keine umfassende Reform. Bisher sind die Bauordnungen der Länder nicht angeglichen. Es fehlen mindestens 1,6 Mio. barrierefreie Wohnungen.

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Bemerkung von uns, betrifft sozialer Wohnungsbau / barrierefreie Wohnungen: Hier steht die Antwort der Bundesregierung auf unsere Petition

2-19-06-23203-006200 vom 16.04.2018 bis heute, 17.10.2018 noch aus, laut Schreiben vom 05.06.2018 sind die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen!



Progressive Realisierung

In Artikel 4 der Behindertenrechtskonvention sind die Verpflichtungen der Vertragsstaaten klar dahin definiert, dass mit der Konvention gewährleistet und gefördert wird.


Artikel 21 der UN-Behindertenrechtskonvention erkennt u.a. das Recht von behinderten Menschen an, sich Informationen und Gedankengut frei zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben.


Nach dem Internationalen Jahr der Menschen mit Behinderungen 1981 haben sich die Vereinten Nationen dazu entschlossen, ein “Weltaktionsprogramm für behinderte Menschen” im darauffolgenden Jahr (1982) durchzuführen.


Die Behindertenrechtskonvention und die Europäische Union

Der Großteil der EU-Mitgliedstaaten hat die UN-Behindertenrechtskonvention am 30. März 2007 gezeichnet.


Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung

Artikel 5 Absatz 1 der UN-Behindertenrechtskonvention enthält das Anerkenntnis, dass

alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind,

vom Gesetz gleich zu behandeln sind,

ohne Diskriminierung Anspruch auf den gleichen Schutz durch das Gesetz und gleiche Vorteile durch das Gesetz haben.


Allgemeine Grundsätze

Artikel 3 der UN-Behindertenrechtskonvention bestimmt allgemeinen Grundsätze, die dem Verständnis der Vorschriften der UN-Behindertenrechtskonvention dienen und bei ihrer Umsetzung heranzuziehen sind.


Die Entstehung des Fakultativprotokolls

Das Fakultativprotokoll ergänzt das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung vom 13. Dezember 2006 — die UN-Behindertenrechtskonvention.


Teilnahme am kulturellen Leben

Artikel 30 Absatz 1 der UN-Behindertenrechtskonvention anerkennen die Vertragsstaaten das Recht von Menschen mit Behinderungen, gleichberechtigt mit anderen am kulturellen Leben teilzuhaben. Diese Regelung wiederholt und bekräftigt die Regelungen aus Artikel 15 des UN-Sozialpakts und Artikel 27 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.


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