Gefunden: Quelle- Lernwirkstatt-Inklusion, Vortrag vom 26.03.2019
Ein Stein ist ins Rollen gekommen ...10 Jahre Inklusion als
Menschenrecht…
Auszug aus dem Programm:
……….Dr. Eichholz stellte die Frage: „Ist es des Feierns würdig?“ Die UN-Behindertenrechtskonvention bezieht sich darauf, dass Menschen mit Einschränkungen die gleichen Rechte wie alle anderen Menschen
haben.
Dies ergibt sich aber schon aus den Menschenrechten. Alle
Rechte leiten sich aus der Menschenwürde her. Die Menschenwürde ist immer eine Beziehung zwischen dem Ich und dem Du oder der
Gemeinschaft.
Dies bedeutet: Inklusion ergibt sich aus der Menschenwürde und deshalb ein unverrückbares Menschenrecht.
Es ist aber noch viel zu leisten.
Der gleichberechtigte Zugang zu allen Bereichen des gesellschaftlichen, politischen, wirtschaftlichen und
kulturellen Lebens muss im Gefühl der Menschen ankommen, so fordert es die Behindertenrechtskonvention.
Weiter äußerte sich der Referent noch zu den drei Schwerpunktthemen des Abends, nämlich Bildung, Arbeit und Wohnen.
Der engagierte Hauptredner zeigte deutlich auf, dass die Verankerung von Inklusion als Menschenrecht ein Meilenstein war, aber wir noch viele Schritte gehen müssen und noch viele Steine ins Rollen bringen müssen.
Er betonte auch, dass dies alles ein Steuerungsproblem sei.
Dafür gibt es seiner Meinung nach vier wichtige Ziele:
- die Inklusion (aller) im Leitbild einer Kommune
- der Abbau von inneren und äußeren Barrieren
- die ausreichende Finanzierung
- die Evaluation, das heißt die kritische
Auseinandersetzung
Dies alles kann nur durch Ratsbeschlüsse durchgesetzt werden. Dazu ist aber die Einstellung der Menschen, hier vor allem die der Politiker, die Triebfeder.
Es muss noch viel getan werden. Die Inklusion ist eine große Vision, die man nicht aus den Augen verlieren darf.
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